(Renner, ÖStZ 2010/803, S. 399)
Erhaltungsaufwendungen im zeitlichen Naheverhältnis zum Erwerb eines sanierungsbedürftigen Gebäudes wurden nach bisheriger Rsp und Literatur als aktivierungspflichtig angesehen und waren dementsprechend auf die Restnutzungsdauer des erworbenen Gebäudes zu verteilen. Davon sind UFS und VwGH unlängst abgewichen. Nach Ansicht des Autors hat der VwGH hiermit seine Rsp völlig geändert.