Am 29. 10. 2010 wurden seitens des BMF die Verrechnungspreisrichtlinien 2010 in der Findok kundgemacht (Richtlinie des BMF 28. 10. 2010, BMF-010221/2522-IV/4/2010). In die Letztfassung wurden zahlreiche Anmerkungen aus dem Begutachtungsverfahren eingearbeitet und insb auch neue Feststellungen zur umsatzsteuerlichen Relevanz getroffen. Die Verrechnungspreisrichtlinien 2010 stellen einen Auslegungsbehelf zur Handhabung des Fremdvergleichsgrundsatzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. (hj)