Auf Vorabentscheidungsersuchen des UFS Linz (siehe ÖStZ 2008/934, vgl aber Neuformulierung der Fragen angesichts BGBl I 2009/52) hat Generalanwältin Kokott nun untersucht, inwieweit die besondere Behandlung ausländischer Portfolio-Dividenden in Österreich mit dem freien Kapitalverkehr vereinbar ist. Nach ihrem Entscheidungsvorschlag verstößt § 10 KStG in der durch das BBG 2009 geänderten Fassung teilweise gegen Art 56 Abs 1 EG. In den beiden Ausgangsverfahren haben österreichische Kapitalgesellschaften über inländische Investmentfonds ausländische Portfolio-Dividenden, dh Dividenden aus Beteiligungen unter 10 %, erhalten.