EStG 1988: § 6 Z 1
VwGH 20. 5. 2010, 2006/15/0238
Auch "Platzbefestigungen" können eigenständige Wirtschaftsgüter sein. Die Befestigung eines Lagerplatzes ist mit der Herstellung einer Forststraße oder eines landwirtschaftlichen Güterwegs (vgl VwGH 9. 6. 1986, 84/15/0128) vergleichbar. Wurde in Bezug auf ein im Jahr 1999 angeschafftes Grundstück im Jahr 2000 durch Aufbringung von Schotter und Ausgleichung von Unebenheiten eine Platzbefestigung geschaffen, bildete diese ein (neues) eigenständiges, abnutzbares Wirtschaftsgut.