(SWK 26/2010, T 155)
Der Steuerinsider zeigt anhand zweier konkreter Beispiele auf, dass manch einer im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens sich gegen nahezu alle Behördenakte mit Berufungen, Beschwerden, Einsprüchen etc zur Wehr setzt, dabei allerdings den Bogen überspannt und Behörden nachgerade willkürlich in Anspruch nimmt.