(Kunesch, PV-Info 8/2010, S. 14)
Die (Um-)Qualifizierung als Dienstverhältnis führt zu weit reichenden abgabenrechtlichen Konsequenzen und zu uU hohen Abgabennachforderungen. Es empfehle sich daher, im Zweifel die Auskunft des zuständigen Finanzamts oder der Gebietskrankenkasse zur Klarstellung bei Vertragsverhältnissen einzuholen.