(Bernold, PV-Info 8/2010, S. 10)
Nach der Definition des Steuerrechts liegt ein (lohnsteuerabzugspflichtiges) Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Der Autor befasst sich mit den wesentlichen Kriterien eines Dienstverhältnisses.