(Mühlberger, FJ 7-8/2010, S. 271)
In seiner Entscheidung vom 19. 2. 2010, RV/0011-F/10, hat sich auch der UFS zu der im Titel genannten Thematik geäußert. Es bleibt lt Mühlberger abzuwarten, wie das BMF auf den nunmehrigen durch den UFS bewirkten "Schwenk" in Richtung Anwendung der Monatstabelle reagieren wird.