(Wolf, SWK 23/24/2010, S 738)
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt, bei dem eine unbare Entnahme nach den Regeln des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG in die Einbringungsbilanz als Verbindlichkeit eingestellt werden soll, kommt der Autor zum Ergebnis, dass es manchmal besser sei, Nein zu einer auf den ersten Blick attraktiv klingenden Maßnahme zu sagen.