(Renner, SWK 22/2010, S 667)
Vor dem BFH war strittig, ob der Verzicht eines Kindes auf künftige Pflichtteilsansprüche gegenüber seinen Eltern gegen Leistung wiederkehrender Zahlungen einen einkommensteuerbaren Vorgang darstellt. Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BFH vom 9. 2. 2010, VIII R 43/06, mit dem die Steuerbarkeit verneint wurde.