Die Frage der abkommensrechtlichen Zuteilung des Besteuerungsrechts an Abfertigungen und Abfindungen ist immer wieder Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen und wurde durch jüngste höchstgerichtliche Entwicklungen in Deutschland erneut angeregt. Unmittelbare Konsequenz der deutschen Rechtsprechung war, dass zwischen den österreichischen und deutschen Verwaltungsbehörden neuerlich eine Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Abfindungen abgeschlossen werden musste. Im folgenden Artikel soll der Frage der Besteuerung von Abfertigungen und Abfindungen unter Berücksichtigung des Rechtsprechungs- und Meinungsstands nachgegangen sowie alternative Lösungsvorschläge präsentiert werden.