UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 9 und Abs 2 sowie § 12 Abs 1
VwGH 20. 10. 2009, 2006/13/0193
Entgegen der Ansicht des beschwerdeführenden Finanzamts steht der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten von zur Veräußerung durch die mitbeteiligte GmbH bestimmten so genannten "Vorsorgewohnungen" bei nachweislicher Absicht einer Option zur Steuerpflicht nach § 6 Abs 2 iVm § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG entsprechend der Bestimmung des § 12 Abs 1 UStG sofort zu. Damit kommt auch die Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 3 UStG nicht zum Tragen.