(Steiger, taxlex 11/2009, S. 486)
Kommanditisten können sozialversicherungsrechtlich entweder nach dem ASVG als echter/freier Dienstnehmer, neuer Selbständiger oder überhaupt nicht der Pflichtversicherung unterliegen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Pflichtversicherung gemäß ASVG und der Abgrenzung zum GSVG.