(Wratzfeld, ecolex 11/2009, S. 981)
Kommt es etwa nach einem Arbeitsgerichtsprozess zur Auszahlung von rückständigem Entgelt für vergangene Jahre, kann die Lohnsteuer deutlich höher sein als jene, die bei Zahlung von laufendem Entgelt zu entrichten gewesen wäre. Der Beitrag geht der Frage nach, ob der Arbeitgeber diesen Schaden ersetzen muss.