(Pülzl, SWK 31/2009, S 901)
Der VwGH hat eine Lanze für die verstärkte steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Kinder im Rahmen des subjektiven Nettoprinzips gebrochen, indem er die Kosten einer In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich zum Abzug zulässt. Die Entscheidungsbegründung sei geeignet, auch Adoptionskosten als indisponible Einkommensverwendung steuerlich zu berücksichtigen.