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Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2010/57ÖStZ 2010, 27 Heft 1 und 2 v. 15.1.2010

(Pülzl, SWK 31/2009, S 901)

Der VwGH hat eine Lanze für die verstärkte steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Kinder im Rahmen des subjektiven Nettoprinzips gebrochen, indem er die Kosten einer In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich zum Abzug zulässt. Die Entscheidungsbegründung sei geeignet, auch Adoptionskosten als indisponible Einkommensverwendung steuerlich zu berücksichtigen.

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