Unter Berücksichtigung von Umweltschutzerwägungen (insb zur Erreichung des Ziels, die CO2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren) und unter Bedachtnahme auf die EuGH-Rechtsprechung wird vom BMF nunmehr eine geänderte Rechtsauffassung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet vertreten. Die erlassmäßige Übergangsregelung (vgl ÖStZ 2009/833) wird mit 23. 12. 2009 aufgegeben und sind demnach auch Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. 7. 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren, von der Bonus-Malus-Regelung betroffen. Erlass des BMF 17. 12. 2009, BMF-010220/0317-IV/9/2009.