(Spendel, ÖStZ 2010/799, S. 394)
Umsatzsteuerlich ist zur Beurteilung einer so genannten Leerbettengebühr in jedem Fall zu prüfen, ob ein Leistungsaustausch oder ein echter, nicht steuerbarer Schadenersatz vorliegt. In einer Information des Bundesweiten Fachbereichs UST werden die drei häufigsten Fälle iZm Leerbettengebühren behandelt.