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Auskunftsbescheid (§ 118 BAO) - Angemessenheit des Verwaltungskostenbeitrags?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2010/932ÖStZ 2010, 468 Heft 19 v. 6.10.2010

(Novacek, ÖStZ 2010/704, S. 363)

Mit dem AbgÄG 2010 wurde in die BAO ein neuer § 118 betreffend Auskunftsbescheid eingefügt, in dessen Abs 10 und 11 für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung eines Auskunftsbescheids die Entrichtung eines Verwaltungskostenbeitrags vorgesehen ist.

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