(Sutter/Pfau, ÖStZ 2010/703, S. 357)
Das AVOG 2010, das am 1. 7. 2010 in Kraft getreten ist, bringe eine (überfällige) Modernisierung und Vereinfachung des abgabenrechtlichen Zuständigkeitsrechts und stärke das Wohnsitzfinanzamt als zentralen Ansprechpartner für die Abgabepflichtigen. Der Artikel erläutert den neuen Aufbau des Gesetzes und stellt die inhaltlichen Neuerungen vor.