(Gruber, SWI 8/2010, S. 354)
Der Beitrag untersucht das österr DBA-Netzwerk hinsichtlich der Einkünfte von Personen, die zu einem Organ einer Gesellschaft bestellt wurden. Das österr Geflecht an DBA folge hinsichtlich der Besteuerung von Organen in weiten Teilen Art. 16 OECD-MA, weshalb die Ausführungen zum OECD-MA auf viele österr DBA übertragbar seien.