Einem behinderten Steuerpflichtigen iSd § 35 EStG, der behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt selbst zu führen, steht es frei, die tatsächlichen Kosten einer Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim (auch in Form der Unterkunft und Verpflegung, soweit diese Kosten über die Haushaltsersparnis hinausgehen) als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Dabei ist auch der Bezug von Pflegegeld nicht Voraussetzung (vgl VwGH 26. 5. 2010, 2007/13/0051). VwGH 30. 6. 2010, 2008/13/0145.