(Forstner, PV-Info 7/2010, S. 11)
Aufgrund der vielen und unterschiedlich zu behandelnden Entgeltansprüche gestaltet sich die Lohnverrechnung bei Hausbesorgern, für die noch die alte Rechtslage gilt, besonders kompliziert. Das Hausbesorgergesetz ist zwar auf Dienstverhältnisse, die seit dem 30. 6. 2000 neu abgeschlossen werden, nicht mehr anzuwenden, es gibt derzeit aber noch rund 10.000 Hausbesorger nach der "alten" Regelung.