(Altenburger, RWZ 2010/53, S. 211)
Im Dezember 2009 hat der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (AFRAC) einstimmig eine Stellungnahme "Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs 2 UGB" beschlossen. Für die zu deren Vorbereitung eingesetzte Arbeitsgruppe hat der Autor den gegenständlichen Artikel erstellt.