(Nemec, SWK 19/2010, S 633)
Die ertragsteuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen ist unabhängig von ihrer Bezeichnung in Rechnungen oder Honorarnoten nach dem Inhalt der erbrachten Leistung zu beurteilen. Nach Ansicht des Autors ist auf einen ausufernden modellhaften Einsatz von Kosten das Verteilungsgebot des § 19 Abs 3 EStG anzuwenden.