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Steuerliche Behandlung von Bonusmeilen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/856ÖStZ 2010, 424 Heft 18 v. 23.9.2010

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 29. 4. 2010, 2007/15/0293, entschieden, dass für den von Fluglinien und somit von dritter Seite eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (§§ 78 und 82 EStG) besteht.

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