EStG 1988: §§ 6, 7 und 16 Abs 1 (§ 28)
VwGH 24. 6. 2010, 2008/15/0179
Die in der älteren Judikatur des VwGH zu Vorgängergesetzen des EStG 1988 vertretene "Opfertheorie" hatte im Wesentlichen zum Inhalt: Wird ein schon länger vom StPfl verwendetes, noch nutzbares Gebäude abgetragen, um an dessen Stelle ein neues Gebäude zu errichten, so sind der Restbuchwert des alten Gebäudes und die Abbruchkosten den Herstellungskosten des neuen Gebäudes zuzuschlagen. Diese "Opfertheorie" hat der VwGH im Erk 25. 1. 2006, 2003/14/0107, für die Sachverhaltskonstellation schon länger vom StPfl genutzter Gebäude für das EStG 1988 nicht aufrecht erhalten (weder der Restbuchwert noch die Abbruchkosten gehören zu den Herstellungskosten, sondern sind sofort abziehbar; sie erhöhen auch nicht den Wert des Neugebäudes).