(Hilber, ecolex 7/2010, S. 699)
Mit dem Wartungserlass vom 25. 11. 2009 zu den VereinsR wurde - wie der Autor zusammenfassend festhält - die Liebhabereivermutung etwas abgeschwächt. Die in den VereinsR genannten Bagatellgrenzbeträge sind unverändert geblieben, aber es wird nunmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Liebhabereivermutung nicht gegen den Willen des Unternehmers angewendet werden kann.