(Killinger, SWK 20/21/2010, S 655)
Als Reaktion auf den enormen Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten seit Beginn der Handelsperiode II hat die EU durch die Änderungsrichtlinie 2010/23/EU zum Mehrwertsteuersystem ihre Mitgliedstaaten zur Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für den Emissionszertifikatehandel ermächtigt. In Österreich wird diese Richtlinie im AbgÄG 2010 umgesetzt.