(Ritz, SWK 20/21/2010, S 662)
Im AVOG 2010 werden Zuständigkeitsbestimmungen des AVOG und der BAO zusammengefasst und teilweise inhaltlich geändert. Dies betreffe auch mit 1. 7. 2010 in Kraft tretende Regelungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für die Erhebung der USt.