(Bramo-Hackel/Groß, SWI 7/2010, S. 323)
Bisherige Erfahrungen aus der Judikatur zeigen, dass strenge Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen gestellt werden. Dies gelte seit dem VwGH-Erk vom 20. 10. 2009, 2006/13/0116, nicht nur für Abgabepflichtige, sondern ebenso für die Abgabenbehörde.