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Das Erfordernis einer (nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Veranlassung von Aufwendungen

Steuerrecht aktuellao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-SchmiedÖStZ 2010/804ÖStZ 2010, 402 Heft 17 v. 6.9.2010

Die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des BFH und UFS zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die auch einen Konnex zur Lebensführung aufweisen, lassen vermuten, dass das Erfordernis einer (nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Aufwandsveranlassung an Gewicht verlieren könnte. Eine Beschränkung des Abzugsverbots von Mischaufwendungen auf jene Fälle, in denen ein Veranlassungszusammenhang zur Erwerbs- und Privatsphäre nicht quantifizierbar ist, erweist sich als sachgerechter Lösungsansatz.

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