(Pircher/Pilgermair, SWK 17/2010, S 602)
Bereits im Erk 24. 2. 2005, 2004/16/0199, hat sich der VwGH mit der Rückzahlung der Getränkesteuer im Handel auseinandergesetzt und darauf das Prinzip der "Kostenäquivalenz" angewendet. Der Beitrag zeigt auf, dass die Anwendung des Äquivalenzprinzips für die Prüfung und Lösung der Überwälzungsfrage betriebswirtschaftlich diskussionswürdig sei.