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Neue Fluchtgeldbestimmungen in Italien

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2010/628ÖStZ 2010, 322 Heft 13 v. 2.7.2010

(Hilpold, SWI 5/2010, S. 220)

In Italien ist im Jahr 2009 eine neue Fluchtgeldregelung, die sog. Schutzschildregelung (steuerlicher Schutzschild III) aufgelegt worden. Auf dieser Grundlage kann illegal im Ausland gehaltenes Vermögen gegen Leistung einer Abfindungszahlung von 5 % nach Italien rückgeführt werden (tatsächlich oder auch nur im Erklärungswege). Im Beitrag werden die Amnestiewirkungen jenseits des Steuerrechts analysiert.

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