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Kein geringerer Sachbezugswert für Gebrauchtwagen

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/558ÖStZ 2010, 277 Heft 12 v. 18.6.2010

Im Hinblick auf den klaren Wortlaut der Sachbezugswerteverordnung ist auch im Falle der Überlassung eines im gebrauchten Zustand angeschafften Fahrzeugs zur Privatnutzung hinsichtlich der Höhe des Sachbezugs von dessen ursprünglichem Neuwert auszugehen (hier: über 5 Jahre alter PKW mit extrem hohem Kilometerstand). VwGH 22. 3. 2010, 2008/15/0078.

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