(Marecek, ÖStZ 2010/404, S. 191)
Liegt eine Betriebsstätte im Ausland, muss eine Gewinnaufteilung zwischen dem Stammhaus und der Betriebsstätte erfolgen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Betriebsstätte wer-
(Marecek, ÖStZ 2010/404, S. 191)
Liegt eine Betriebsstätte im Ausland, muss eine Gewinnaufteilung zwischen dem Stammhaus und der Betriebsstätte erfolgen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Betriebsstätte wer-