(Nowotny, RWZ 2010/18, S. 69)
Der Autor kommt zum Ergebnis, dass das Erfordernis der Originalunterschrift unter dem aufgestellten Jahresabschluss nur im Wege einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt werden kann.
(Nowotny, RWZ 2010/18, S. 69)
Der Autor kommt zum Ergebnis, dass das Erfordernis der Originalunterschrift unter dem aufgestellten Jahresabschluss nur im Wege einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt werden kann.