(Wolf, SWK 9/2010, S 406)
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt zeigt Wolf auf, dass "Gewinnvorab" nach Meinung des Fiskus "wortwörtlich" zu verstehen ist.
(Wolf, SWK 9/2010, S 406)
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt zeigt Wolf auf, dass "Gewinnvorab" nach Meinung des Fiskus "wortwörtlich" zu verstehen ist.