Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 gemäß § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um die Fahrzeugtypen Renault Megane Kz Societe (4 Seitentüren) und Toyota Land Cruiser J15 Van (2 oder 4 Seitentüren) erweitert.