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Bescheidaufhebung wegen Einbeziehung der NoVA in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage?

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil 1ÖStZ 2009/455ÖStZ 2009, 207 Heft 9 v. 4.5.2009

Seite 207


In verschiedenen Fachbeiträgen wurde die Meinung vertreten, dass es aufgrund der fraglichen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der USt sinnvoll wäre, die Erstattung möglicherweise zu Unrecht erhobener USt durch Beantragung von Bescheidaufhebungen gemäß § 299 BAO zu erlangen. Der UFS hat nun eine Aufhebung abgelehnt, was im Artikel näher begründet wird.

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