Die Richtlinie 2008/8/EG vom 12. 2. 2008 bringt Änderungen im Bereich der Leistungsortbestimmung mit sich. So sind Dienstleistungen in der Unternehmerkette künftig im Bestimmungsland steuerbar. Diese Bestimmung entziehe ua der europarechtlich bedenklichen Vorschrift des § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG jegliche Grundlage. Die Auswirkungen der Richtlinie gehen jedoch - wie von der Autorin besprochen wird - wesentlich weiter.