UStG 1994: § 2 Abs 3 und § 12 Abs 1
VwGH 3. 9. 2008, 2003/13/0086
Errichtet eine Gemeinde durch einen Umbau in den Amtsgebäuden in verschiedenen Ortschaften jeweils ein Dorfzentrum und überlässt es diese an Vereine zur Nutzung, liegt keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des - fiktiven - Betriebes gewerblicher Art nach § 2 Abs 3 UStG 1994 (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) vor, wenn die von den Vereinen zu bezahlende Miete - selbst unter Anrechnung von Eigenleistungen der beiden Vereine auf die vereinbarte Miete - kein Bestandsverhältnis im zivilrechtlichen Sinn begründet (keine ins Gewicht fallende Differenz zwischen der Miete und den Betriebskosten). Der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten wurde damit zu Recht versagt.