EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit b (§ 4 Abs 4)
VwGH 18. 12. 2008, 2006/15/0169
Eine Angemessenheitsprüfung iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG für PKW hat auch bei Leasingfahrzeugen stattzufinden, wobei es nicht von Bedeutung ist, ob ein "Operating-Leasing-Vertrag" oder ein "Finanzierungs-Leasing-Vertrag" vorliegt. Eine Angemessenheitsprüfung hätte nur dann nicht stattzufinden, wenn es sich bei dem PKW nach der Verkehrsauffassung um einen solchen der gängigen Mittelklasse (Grundmodell) handeln würde. Dass dies der Fall wäre, wurde in der Beschwerde nicht behauptet (es handelte sich um einen Mercedes Benz 220 S 400 CDI eines Rechtsanwalts).