Der 2. Wartungserlass 2008 zu den LStR bringt eine Änderung bei der steuerlichen Einstufung von Fachhochschulvortragenden, die nach Ansicht des Autors aber nur für hauptberuflich tätige Vortragende gilt.
Der 2. Wartungserlass 2008 zu den LStR bringt eine Änderung bei der steuerlichen Einstufung von Fachhochschulvortragenden, die nach Ansicht des Autors aber nur für hauptberuflich tätige Vortragende gilt.