Im Schrifttum werden die Begriffe "Verkehrswert" und "gemeiner Wert" bisweilen synonym verwendet. Pröll setzt sich ua mit der in der Literatur vertretenen Auffassung auseinander, wonach eine Differenzierung zwischen gewöhnlichem und redlichem Geschäftsverkehr an den Absichten des Gesetzgebers vorbeiginge. Seine Ausführungen weisen zudem auf einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Bewertungsmaßstäben hin.