KommStG: § 11, Tiroler LAO: § 154 Abs 1
VwGH 17. 4. 2008, 2008/15/0084
Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von Kommunalsteuer kein Delikt "Hinterziehung" zu statuieren, hat zur Folge, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von 5 auf 10 Jahre nach § 194 Abs 2 der im Beschwerdefall anzuwendenden Tiroler LAO nicht in Betracht kommt.