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Keine Kommunalsteuervorschreibung für verjährte (hinterzogene) Abgaben

JudikaturÖStZ 2009/370ÖStZ 2009, 167 Heft 7 v. 1.4.2009

KommStG: § 11, Tiroler LAO: § 154 Abs 1

VwGH 17. 4. 2008, 2008/15/0084

Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von Kommunalsteuer kein Delikt "Hinterziehung" zu statuieren, hat zur Folge, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von 5 auf 10 Jahre nach § 194 Abs 2 der im Beschwerdefall anzuwendenden Tiroler LAO nicht in Betracht kommt.

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