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Information zum Ökoprämiengesetz

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/325ÖStZ 2009, 144 Heft 7 v. 1.4.2009

Die Ökoprämie kann nur durch den Fahrzeughändler beantragt werden, sodass eine Vereinbarung über die Antragstellung zwischen dem Fahrzeughändler und dem Anspruchsberechtigten notwendig ist.

Der Fahrzeughändler teilt über FinanzOnline die folgenden Daten mit und beantragt die Überweisung der Ökoprämie an den Antragsteller:

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