Aufgrund der weit reichenden Rechtsfolgen, die § 7 Abs 3 KStG auslöst, befasst sich die Autorin mit dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung, dh damit, welche Körperschaften unter § 7 Abs 3 KStG fallen.
Aufgrund der weit reichenden Rechtsfolgen, die § 7 Abs 3 KStG auslöst, befasst sich die Autorin mit dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung, dh damit, welche Körperschaften unter § 7 Abs 3 KStG fallen.