Der Autor analysiert die Entscheidung des BFH, wonach Gewinne aus Losen, die Vertriebsmitarbeiter für die Erzielung bestimmter Umsätze erhalten, auch dann betrieblich veranlasst sind, wenn die Verlosung nicht im Interesse des Vertriebsmitarbeiters, sondern in jenem des Verlosers durchgeführt wird.