Gegenstand des Artikels ist zwar das Gesetzesprüfungsverfahren in Bezug auf § 25 GebG, die Autoren nehmen dieses - unter Anführung von ein paar Einzelfällen - aber auch zum Anlass für eine kritische Hinterfragung des Urkundenprinzips an sich, das aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenfalls nicht unproblematisch sei.