In letzter Zeit wurden unterschiedliche Meinungen betr Entstehen der Gebührenpflicht nach dem GebG 1957 aufgrund des gängigen Einsatzes von elektronischen Übertragungsmedien, wie insb E-Mails, geäußert. Der Artikel unterzieht die nach Ansicht der Autoren in der Praxis wesentlichen Rechtsfragen einer näheren Untersuchung und gibt Antworten auf die dargelegten Rechtsfragen.